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Kinderfreundliche Kommune Puchheim – Kinderrechte-Koffer jetzt ausleihbar

Dürfen Eltern Hausarrest geben und wenn ja, wie lange? Gibt es einen Anspruch auf Taschengeld und wenn ja, wie viel? Darf ein Lehrer einem Kind verbieten, während des Unterrichts auf die Toilette zu gehen? Darf ein Kind im Kindergarten mitbestimmen, was es zu essen gibt?

Mit ihrer Entscheidung „Kinderfreundliche Kommune“ zu werden, hat sich die Stadt Puchheim zum Ziel gesetzt, die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und die Kinderrechte bekannt zu machen. Dazu wurde vom Amt für Soziales ein sogenannter Kinderrechte-Koffer entwickelt, der ab sofort für den Einsatz in Kindergärten ausleihbar ist. Er gibt dem pädagogischen Fachpersonal Anregungen zur Bearbeitung und Diskussion des Themas mit den Kindern.

Speziell für die Arbeit in Kindertagesstätten zusammengestellt, finden pädagogische Fachkräfte darin Kinderbücher, Flyer und Broschüren, Sachbücher und Zeitschriften sowie eine CD voller Musik. Sie werden so zur Auseinandersetzung mit der weltweit geltenden UN-Kinderrechtskonvention in ihrer Arbeit mit Kindern eingeladen.

Interessierte können den Koffer für einen Monat im Amt für Soziales und Jugend kostenfrei gegen ein Pfand von 50 Euro ausleihen. Weitere Informationen sind erhältlich unter Tel. 089/4132608-17 oder unter E-Mail kinderfreundlichekommune [at] puchheim.de.

Derzeit noch in Vorbereitung, aber bald auch verfügbar: Der Kinderrechte-Koffer für Schulen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite zur Kinderfreundlichen Kommune Puchheim. Klicken Sie hier.

Veröffentlicht im März 2020.

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