In Puchheim wurden Mitte September 2019 folgende Straßen als Fahrradstraßen ausgewiesen: Alte Bahnhofstraße, Laurenzerweg, Oberer Laurenzerweg, Sandbergstraße (westlicher Teil), Zugspitzstraße und Buchenstraße.
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Die Fahrradstraßen sind mit diesem Verkehrszeichen ausgewiesen:
Es gelten folgende Regelungen: Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr, also auch für Fahrradfahrer, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern, da das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt ist.
Erklärung einiger Zusatzzeichen:
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Landwirtschaftlicher Verkehr frei: Alle Fahrzeuge, welche zum Zweck der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ihrer Grundstücke die Straße entlang fahren, werden durch das Zusatzzeichen befreit.
![](/puchheim/web.nsf/gfx/St-Icon E-Bike und Mofa frei_375_85.jpg/$file/St-Icon E-Bike und Mofa frei_375_85.jpg)
E-Bike und Mofa frei: Dieses Zusatzzeichen erlaubt Mofas und „echten“ E-Bikes die Benutzung der Fahrradstraße. Normale Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h gelten als Fahrrad. Das sind ohnehin etwa 98 Prozent aller Fahrräder mit elektronischer Unterstützung.
![](/puchheim/web.nsf/gfx/St-Icon Anlieger frei_375_85.jpg/$file/St-Icon Anlieger frei_375_85.jpg)
Anlieger frei: Anwohner und Versorgungsfahrzeuge wie zum Bespiel die Müllabfuhr oder Paketdienste frei; der Durchgangsverkehr wird durch das Zusatzzeichen nicht freigegeben.
![](/puchheim/web.nsf/gfx/St-Icon Inlineskater frei_375_85.jpg/$file/St-Icon Inlineskater frei_375_85.jpg)
Inlineskater frei: Inlineskater dürfen auch nebeneinander aber am rechten Fahrbahnrand fahren, der Radverkehr hat trotzdem Vorrang und es ist unter besonderer Rücksichtnahme zu fahren.
Allgemein gilt: Der Radverkehr darf in einer Fahrradstraße weder gefährdet noch behindert werden.
Veröffentlicht im September 2019.