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Aus der Stadtratssitzung vom 25. Februar 2025

Ein Anwohner aus der Tannenstraße bat im Namen einer Bürgerinitiative um eine Anhörung im Rahmen der Stadtratssitzung am 25. März. Er forderte eine Räumungsanordnung eines Anwesens in der Nachbarschaft und verwies darauf, dass die Bürgerinitiative sich bereits mehrfach an Stadtverwaltung und Stadtrat gewendet hat. Geschäftsleiter Jens Tönjes berichtete, dass sich zahlreiche Behörden mit dem Anliegen befasst haben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass lediglich marginale Rechtsverstöße vorliegen. Erster Bürgermeister Norbert Seidl gab bekannt, dass die Schulverpflegung für die drei Puchheimer Grundschulen und die Mittelschule ab 17. Februar 2025 bis 14. Februar 2027 an die Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH in Gröbenzell vergeben wurde.

Der Stadtrat stimmte dem Haushaltsplan 2025, dem Stellenplan 2025 und der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2026 bis 2028 zu und beschloss die Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

Beschlossen wurde auch die Satzung über das städtische Schwimmbad sowie die Einführung eines Sozialtarifs für Jahreskarten im Schwimmbad unter der Bezeichnung „Sozialtarif Jahreskarte für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger“. Der Sozialtarif gilt ausschließlich für Puchheimerinnen und Puchheimer, die Empfänger von Bürgergeld oder Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind. Der Preis für die Sozialtarif-Jahreskarte wurde auf 120 Euro für Erwachsene und auf 100 Euro für Jugendliche festgelegt.

Die Stadträtinnen und Stadträte stimmten der Ausschreibung des erweiterten Fahrplans der Regionalbuslinie 832 zu und bestätigten die vollständige anteilige Übernahme von zehn Prozent der nach Abzug der Mehrkosten aufgrund der erweiterten Linienführung auf Olchinger Gebiet sowie der Mehrkosten für die Stichfahrten zum GfA/Amperverband am Josef-Kistler-Weg verbleibenden Gesamtkosten.

Das Gremium nahm Kenntnis von den Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 57. Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefassten Einzelbeschlüsse zu den Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt. Der Bebauungsplan Nr. 57 wird entsprechend geändert und erhält das Plandatum 25. Februar 2025. Der Bebauungsplan Nr. 57 für den Bereich des Stadtzentrums in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung mit Begründung in der Planfassung vom 25. Februar 2025 wurde erneut gebilligt. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 57 für das Stadtzentrum erneut im Internet auszulegen und die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Unter Mitteilungen und Anfragen wies Erster Bürgermeister Norbert Seidl auf anstehende Termine hin wie beispielsweise die Bürgerversammlungen am 26. Februar in Puchheim-Bahnhof und am 19. März in Puchheim-Ort sowie das Geldbeutelwaschen am 5. März und das Rama dama am 15. März. Themen waren unter anderem auch die Wassertemperatur im Schwimmbad, der Rückruf von Lastenrädern sowie die Erstellung eines Katastrophenschutzkonzepts für Puchheim.

Veröffentlicht im Februar 2025.

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