Deutschland modernisiert sein Stromsystem. Im Jahr 2025 geht die Digitalisierung der Energiewende weiter voran und bringt vor allem für den sogenannten Smart-Meter-Rollout wichtige Fortschritte. Intelligente Messsysteme für den Energieverbrauch, sogenannte Smart Meter, machen den Stromverbrauch transparent und das Stromsparen einfacher. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway), das die Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber übermittelt. Dadurch entfällt die Stromablesung vor Ort. So können Smart Meter helfen, Stromerzeugung und Stromverbrauch effizient und sicher aufeinander abzustimmen und die Stromnetze optimal auszulasten. Das ist umso wichtiger, je mehr erneuerbarer Strom im Netz ist, der flexibel eingespeist werden muss. Smart Meter sind also ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Ab 2025 ist ihr Einbau für bestimmte Stromkunden verpflichtend. Dazu gehören Haushalte mit einem Stromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden (kWh) oder mit PV-Anlagen, deren Erzeugungsleistung über sieben kWh pro Jahr liegt. Wer eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für E-Autos hat, fällt ebenfalls unter die Pflicht. Bis 2030 sollen diese Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein; die Messstellenbetreiber kommen dafür auf sie zu. Auch andere Stromkunden können gegen entsprechende Kostenbeteiligung ein Smart Meter bestellen. Die smarten Stromzähler lohnen sich für alle, die beim Stromverbrauch zeitlich flexibel sein möchten oder eigenen Strom erzeugen. Ihr Stromverbrauch kann mithilfe des Kundenportals oder via App transparent verfolgt werden.
Wer sein Smart Meter mit einem dynamischen Stromtarif kombiniert, kann Kosten sparen, vor allem, wenn gerade viel erneuerbarer Strom zur Verfügung steht und der Preis dafür niedrig ist. Insbesondere steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen und Elektroautos lassen sich so sicher ins Netz integrieren.
Alle Stromversorger, unabhängig von der Kundenzahl, müssen laut Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ab 2025 verpflichtend solche dynamischen Tarife anbieten, bei denen sich der Preis jeweils nach dem aktuellen Börsenstrompreis richtet. Dadurch können Verbraucher ihren Strombezug in kostengünstige Zeiten mit hoher Netzeinspeisung aus Erneuerbaren Energien verlagern. Gleichzeitig kann auch der Netzausbau auf Basis präziserer Verbrauchsdaten gezielter vorangehen.
Auch wer 2025 eine Wärmepumpe installieren möchte, erhält Fördergelder nur, wenn die Anlage an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen wird. Dadurch kann der Netzbetreiber die Stromproduktion und den Verbrauch aufeinander abstimmen. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Die KfW teilt auf ihrer Webseite mit, dass die Förderung trotz vorläufiger Haushaltsförderung des Bundes vorerst weitergeführt wird.
2025 bringt auch Vereinfachungen für die Erzeugung und Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. Künftig werden zum Beispiel bei steckerfertigen Solaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) die im Marktstammdatenregister anzugebenden Daten auf ein Minimum reduziert. Seit dem 1. Januar greifen zudem die Digitalisierungsvorgaben für EE-Netzanschlussbegehren in der Niederspannung. Gerade für klassische PV-Dachanlagen sollen die Anschlussbegehren jetzt digital eingereicht werden können.
Ab Februar 2025 erhalten Betreiber*innen neuer Photovoltaikanlagen eine geringere Vergütung für eingespeisten Strom. Für Anlagen bis 10 kW Leistung sinkt die Vergütung um ein Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen – ihre feste Einspeisevergütung gilt weiterhin für 20 Jahre.
Die Verteilung der Stromnetzkosten soll 2025 so angepasst werden, dass Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien davon profitieren können. Insbesondere Bewohner:innen in den drei Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein können dadurch mit günstigerem Strom rechnen.
Viele ältere Holzöfen, -kessel und -kamine unterliegen ab sofort strengeren Emissionsvorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Die Änderung betrifft Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeueranlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Halten die Anlagen die Grenzwerte nicht ein, dürfen sie nicht mehr betrieben werden. Ob ein bestehender Ofen betroffen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers nachlesen.
Wer mit Öl oder Gas heizt, muss mit höheren Kosten rechnen. Der CO2-Preis steigt 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Für eine Wohnung mit Ölheizung bedeutet das im Schnitt 165 Euro Mehrkosten. In einem Einfamilienhaus sind es sogar 285 Euro. Werden beide Gebäude stattdessen mit Gas beheizt, fallen die Mehrkosten etwas geringer aus: 125 Euro für eine Wohnung bzw. 215 Euro für ein Einfamilienhaus (alle Angaben beziehen sich auf Durchschnittswerte aus dem aktuellen Heizspiegel 2024). Bei Mietobjekten werden die Kosten anteilig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – je nachdem, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.
Aber nicht nur das Heizen mit fossilen Energieträgern wird teurer. Auch Autofahrer:innen müssen tiefer in die Tasche greifen. Bei einem Benziner sind es im Schnitt 155 Euro Mehrkosten im Jahr, bei einem Diesel 175 Euro.
Quellen: VZ Bayern, VZ Bremen, CO2 online
Veröffentlicht im Februar 2025.