Obwohl ihr Gesang es nicht vermuten lässt, gehören Saatkrähen zu den Singvögeln. Sie sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Ihre Brutgebiete, die sich ursprünglich in offenen Landschaften mit Gehölzgruppen befanden, sind inzwischen fast ausschließlich innerhalb von Städten und Gemeinden zu finden. Sie werden daher oft als störend wahrgenommen und ihre Vergrämung gefordert. So auch in Puchheim, wo es seit 2008 eine Saatkrähenbrutkolonie gibt. Auch in Olching gibt es eine große Brutkolonie, in anderen Nachbarkommunen immer wieder kleinere. Vergrämungsmaßnahmen können in Ausnahmefällen von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden. Diese Maßnahmen können aber dazu führen, dass sich die Brutkolonien aufsplitten und dadurch die Problematik vergrößert wird, daher werden die Kolonien in der näheren Umgebung gemeinsam betrachtet.
Um die Aufsplitterung zu vermeiden, legte die Regierung von Oberbayern sogenannte Tabuzonen fest, in denen keine Maßnahmen erlaubt sind. In Puchheim ist der Bereich des Schopflachwäldchens als eine von drei Tabuzonen im Gemeindeverbund des übergreifenden Saatkrähenmanagements ausgewiesen worden, da hier eine langjährige und stabile Kolonie besteht. Aus diesem Grund dürfen im Schopflachwäldchen nur in den problematischen Randbereichen an der Allinger Straße Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden. Abgesehen von der Tabuzone im Schopflachwäldchen dürfen Splitterkolonien im gesamten Ortsbereich mittels Nesterentfernung und Einsatz von Greifvögeln kontrolliert vergrämt werden. Im vergangenen Jahr führten jedoch illegale Vergrämungsmaßnahmen in der Tabuzone dazu, dass die Tiere sich alternative Standorte im Ortsbereich und in den Nachbargemeinden suchten. Für den Falkner bedeutete dies einen erheblichen Mehraufwand. Nur mit großen Anstrengungen gelang es beispielsweise, die Saatkrähen in der Nähe des Gernerplatzes am Brüten zu hindern. In Puchheim-Ort gelang dies nicht. Dort bildete sich eine kleine Splitterkolonie.
Illegale Vergrämungen führen zu schwer kontrollierbaren Aufsplitterungen, oftmals verbunden mit einem Anwachsen der Individuenzahl und damit der Gesamtproblematik. Genau das versucht die Stadt Puchheim seit Jahren durch sehr kostenintensive, kontrollierte Maßnahmen zu verhindern und ruft deshalb dazu auf, alle illegalen Vergrämungen zu unterlassen. Sollten unbefugte Personen beim Vergrämen der besonders geschützten Tiere beobachtet werden, droht ihnen eine Anzeige verbunden mit einer Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Aber nicht nur illegale Vergrämungen stellen ein Problem dar. Kritisch ist auch, dass es offensichtlich immer wieder Fütterungen von Saatkrähen gibt. Die Stadt Puchheim bittet dringend darum, auch dies zu unterlassen, da keine weiteren Saatkrähen angelockt werden sollen.
Veröffentlicht im Februar 2024.