Lärmaktionsplanung an Schienenwegen – Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 24. April
Das Eisenbahn-Bundesamt startete am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, können an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Flyer und Broschüre mit Informationen zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen sind unter folgendem Link bereitgestellt: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.
Veröffentlicht im März 2023.
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