Der Stadtrat beschloss den erneuten Erlass der „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Puchheim“.
Weiter bewilligte das Gremium den Antrag auf eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 70.500 Euro für die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der gesamten Anlage des „Haus Elisabeth“.
Die Stadträtinnen und Stadträte erteilten die Projektgenehmigung für die Erneuerung der Lichtsignalanlage im Rahmen der Sanierung der Kreuzung Lager- und Alpenstraße mit besonders energiesparender Technik, einer Kamera zur Steuerung der Grünzeiten sowie geringem Ressourcenverbrauch hinsichtlich der Verkabelung.
Des Weiteren beauftragte der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, eine Angebotseinholung für den städtischen Strombedarf im Wege einer europaweiten Ausschreibung für den Vertragszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 durchzuführen. Da die kommunalen Liegenschaften bereits seit dem 1. Januar 2011 zu 100 Prozent mit Ökostrom versorgt werden, wird auch in dieser Ausschreibung 100 Prozent Ökostrom gefordert. Die Mitglieder des Gremiums fassten zudem den Beschluss, den Gaskonzessionsvertrag für das Stadtgebiet Puchheim – beginnend zum 1. November 2022 – mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der KommEnergie Gasnetz GmbH & Co. KG abzuschließen.
Themen unter Mitteilungen und Anfragen waren unter anderem die Armutsgefährdung der Puchheimerinnen und Puchheimer durch Inflation, Beheizung der Turnhallen sowie die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtgebiet.
Veröffentlicht im Oktober 2022.