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Energiespar-Förderprogramm

Die Stadt Puchheim unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Verminderung ihres CO2-Ausstoßes.

Schwerpunkt des Förderprogramms ist die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Hier gibt es Zuschüsse für die Wärmedämmung von Dächern, Außenwänden, Dachgeschossböden und Kellerdecken sowie den Einbau von Wärmeschutzfenstern, wobei die Anforderungen sich an den Regelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) orientieren. Darüber hinaus werden auch die Thermographie der Gebäudehülle, der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz, der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage sowie der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile in Verbindung mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage bezuschusst.

Seit 1. Januar 2021 können Puchheimer Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss für die Installation von Photovoltaik-(PV-)Anlagen und Batteriespeichern beantragen; das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 beschlossen.

Zu diesem Zweck wurde das städtische Energiespar-Förderprogramm um verschiedene Fördertatbestände rund um die Photovoltaik ergänzt. Grundsätzlich förderfähig sind nun Balkon-, Fassaden- und kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (PVT-Anlagen) sowie Batteriespeicher. Bei Dachanlagen kann der über eine Leistung von 5 kWp hinausgehende Teil gefördert werden, sofern das Dach im technisch sinnvollen Umfang vollständig mit Modulen belegt wird.

Wie beim restlichen Energiespar-Förderprogramm gilt auch für die PV-Anlagenförderung, dass der Antrag vor Auftragserteilung bei der Stadt gestellt und bewilligt werden muss. Eine städtische Förderung ist nur möglich, wenn für die geförderten Maßnahmen keine Zuschüsse aus Programmen des Bundes oder Landes zur Verfügung stehen.

Typ Dokument (Dateiname) Dateigröße
Antrag Förderung von Energiesparmaßnahmen 2024.pdf 279,9 KB
Richtlinien Förderung von Energiesparmaßnahmen.pdf 68,1 KB
VOILA_REP_ID=C1257FC6:0036B223